„Know Your Customer"-Richtlinie (KYC)

Zuletzt aktualisiert: 19.02.2025

Das Unternehmen hält sich an die Grundsätze „Know Your Customer" (KYC), die darauf abzielen, Finanzkriminalität und Geldwäsche durch Kundenidentifikation und Sorgfaltspflichtprüfung zu verhindern, und befolgt diese.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jederzeit jegliche KYC-Unterlagen anzufordern, die es zur Feststellung der Identität und des Standorts eines Nutzers auf www.biggerz.com für erforderlich hält. Wir behalten uns das Recht vor, den Dienst, die Zahlung oder die Auszahlung einzuschränken, bis die Identität hinreichend festgestellt wurde, oder aus jedem anderen Grund nach unserem alleinigen Ermessen auf Grundlage des rechtlichen Rahmens.

Wir verfolgen einen risikobasierten Ansatz und führen strenge Sorgfaltspflichtprüfungen sowie eine laufende Überwachung aller Kunden, Nutzer und Transaktionen durch. Gemäß den Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche wenden wir drei Stufen der Sorgfaltspflichtprüfung an, abhängig vom Risiko, der Transaktion und der Art des Kunden.

  • VSP — die vereinfachte Sorgfaltspflicht (Simplified Due Diligence) wird bei Transaktionen mit extrem geringem Risiko angewandt, die die erforderlichen Schwellenwerte nicht erreichen.
  • SSP — die Standard-Sorgfaltspflicht (Customer Due Diligence) ist der Standard für Sorgfaltspflichtprüfungen und wird in den meisten Fällen zur Überprüfung und Identifizierung verwendet.
  • VSSP — die verstärkte Sorgfaltspflicht (Enhanced Due Diligence) wird bei Kunden mit hohem Risiko, hohen Transaktionsbeträgen oder besonderen Fällen angewandt.

Gesondert und zusätzlich zu den vorstehenden Bestimmungen ist es für einen Nutzer verpflichtend, den vollständigen KYC-Prozess zu durchlaufen, sobald seine kumulierten Einzahlungen insgesamt 5.000 EUR übersteigen, er eine Auszahlung eines beliebigen Betrags innerhalb von www.biggerz.com beantragt oder eine als verdächtig eingestufte Transaktion versucht oder abschließt.

Im Rahmen dieses Vorgangs muss der Nutzer einige grundlegende Angaben zu sich selbst machen und anschließend Folgendes hochladen:

  1. Eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (in manchen Fällen Vorder- und Rückseite, je nach Ausweisdokument).
  2. Ein Selfie, auf dem der Nutzer den Ausweis hält.
  3. Einen Kontoauszug/eine Nebenkostenabrechnung.

Leitfaden für den „KYC-Prozess"

  1. Identitätsnachweis
  2. Unterschrift vorhanden
  3. Land gehört nicht zu den folgenden eingeschränkten Ländern: Österreich, Frankreich und seine Gebiete, Deutschland, Niederlande und ihre Gebiete, Spanien, Union der Komoren, Vereinigtes Königreich, USA und ihre Gebiete, sämtliche von der FATF auf die schwarze Liste gesetzten Länder, sowie jede andere von der Anjouan Offshore Financial Authority als unzulässig erachtete Rechtsordnung.
  4. Vollständiger Name stimmt mit dem Namen des Kunden überein
  5. Dokument läuft nicht innerhalb der nächsten 3 Monate ab
  6. Inhaber ist über 18 Jahre alt
  7. Wohnsitznachweis
  8. Kontoauszug oder Nebenkostenabrechnung
  9. Land gehört nicht zu den folgenden eingeschränkten Ländern: Österreich, Frankreich und seine Gebiete, Deutschland, Niederlande und ihre Gebiete, Spanien, Union der Komoren, Vereinigtes Königreich, USA und ihre Gebiete, sämtliche von der FATF auf die schwarze Liste gesetzten Länder, sowie jede andere von der Anjouan Offshore Financial Authority als unzulässig erachtete Rechtsordnung.
  10. Vollständiger Name stimmt mit dem Namen des Kunden überein und ist identisch mit dem im Identitätsnachweis angegebenen Namen.
  11. Ausstellungsdatum: innerhalb der letzten 3 Monate
  12. Selfie mit Ausweis
  13. Inhaber ist identisch mit der im oben genannten Ausweisdokument abgebildeten Person
  14. Ausweisdokument ist identisch mit dem unter „1" genannten. Stellen Sie sicher, dass Foto/Ausweisnummer übereinstimmen.

Hinweise zum „KYC-Prozess"

  1. Verläuft der KYC-Prozess nicht erfolgreich, wird der Grund dokumentiert und im System ein Support-Ticket erstellt. Die Ticketnummer wird dem Nutzer zusammen mit einer Erklärung mitgeteilt.
  2. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird das Konto genehmigt.